Die meistgestellten Fragen zur Betreuung im Kindergarten

Bin ich zur Eingewöhnung gemeinsam mit meinem Kind am Vormittag über mehrere Tage im Kindergarten?

Im Gegensatz zu der Kinderkippe mit jüngeren Kindern, findet die Eingewöhnung im Kindergarten verändert statt. Sie kommen an einem Nachmittag mit Ihrem Kind in den Kindergarten. Dort erwartet Sie die Erzieherin Ihres Kindes. Sie verbringen den Nachmittag miteinander. Das Kind kommt einen weiteren Nachmittag in den Kindergarten und bleibt ohne die Mutter/ den Vater im Kindergarten. Bei Bedarf erfolgt ein weiterer Nachmittag. Im Anschluss daran besucht Ihr Kind am Vormittag den Kindergarten und verbleibt in der ersten Zeit für einen überschaubaren Zeitraum im Kindergarten. (Siehe Eingewöhnung Kindergarten)

Muss mein Kind trocken sein?

Ihr Kind darf den Kindergarten besuchen, auch wenn es nicht trocken ist. Bitte informieren Sie bei Aufnahme die Erzieherin Ihres Kindes und sprechen Sie über die Details des aktuellen Entwicklungsstandes im Hinblick auf die Sauberkeitserziehung. Insgesamt sind wir in Zusammenarbeit mit den Eltern daran interessiert, dass Ihr Kind in absehbarer Zeit trocken werden kann. Die Erzieherin und die Eltern stehen in enger Absprache

Muss mein Kind alleine zur Toilette?

Ihr Kind wird in der ersten Zeit von der Erzieherin zur Toilette begleitet. Es kommt auch vor, dass das Kind alleine zur Toilette möchte und ein Malheur passieren kann. Nach und nach lernen die Kinder, die Toilette selbstständig zu nutzen. Gerne können Sie den Toilettengang zuhause üben, Ihr Kind freut sich über Alles, was es schon selbst kann.

Ist mein Kind wenn es neu in den Kindergarten kommt alleine im Haus unterwegs?

Zu Beginn der Kindergartenzeit ist Ihr Kind stets an der Seite bzw. in der Nähe der Bezugserzieherinnen. Erst nach und nach, dann wenn sich das Kind selbst von der Erzieherin lösen möchte und beginnt ein eigenes Ziel zu verfolgen, darf Ihr Kind alleine die Räume und die Gebäude wechseln. In jedem Raum wiederum empfängt eine weitere Erzieherin Ihr Kind.

Wer sieht nach, ob mein Kind etwas gegessen hat und essen die Kinder gemeinsam?

In jedem Gebäude befindet sich ein sogenanntes Bistro. Jedes Bistro ist von 9.20 Uhr bis 11 Uhr mit einer Fachkraft besetzt. Die Fachkraft kümmert sich darum, dass alle Kinder des Hauses gegessen und getrunken haben und sie ist generell für alle Angelegenheiten rund um das Vesper verantwortlich. Bitte passen Sie das Vesper den Essgewohnheiten Ihres Kindes an. Bei einem zu mächtigen Vesper ist Ihr Kind überfordert und verbringt eine zu lange Zeit des Tages im Bistro. Wir erwarten von Ihrem Kind nicht, dass es das Vesper zu Ende ist, wenn es sichtlich satt ist. Auch fordern wir von einem Kind, dass an einem Tag keinen oder wenig Appetit verspürt nicht, dass es trotzdem isst.
Da unser Kindergarten seit über 15 Jahren in Fachbereiche ( Bauzimmer/ Entdeckerzimmer/ Bastelstudio/ Bibliothek/ Puppenzimmer ) eingeteilt ist und wir uns seit dieser Zeit an der Philosophie des Offenen Konzepts orientieren, wurden die Essbereiche aus den Räumen entfernt. Unser Kindergarten ist im weitesten Sinne wie eine Wohnung aufgeteilt, mit verschiedenen Räumlichkeiten. So gleicht unser Bistro dem Esszimmer/ Essbereich zuhause. Die Kinder treffen sich je nach Appetit innerhalb des Vormittages in Kleingruppen im Bistro oder setzten sich auch gerne alleine an den Tisch und genießen die Ruhe. Die Zeiten des gemeinsamen Essens zur gemeinsamen Zeit sind überholt. An Feierlichkeiten innerhalb der Stammgruppen pflegen wir hin und wieder diese vergangene Tradition.

Woher weiß ich, welche Angebote im Kindergarten stattfinden?

Jeden Freitag wird der „Wochenrückblick“ an der Infotafel vor dem Büro ausgehängt. Hier können Sie sich über die Aktionen des Kindergartens informieren. Zudem erfahren Sie alle Gegebenheiten des Kindergartens über die Kindergartenzeitung. Diese finden Sie zu Beginn eines Monates auf unsere Homepage.

Muss ich die von mir gewählten Betreuungszeiten über die gesamte Kindergartenzeit beibehalten?

Die Betreuungszeiten könnten jeweils zum 01.März und zum 01.September eines Jahres geändert werden. Das Formular erhalten Sie im Büro. In Ausnahmefällen können die Betreuungszeiten auch außerhalb dieser Stichtage verändert werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Leiterin des Kindergartens.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie mit der Erzieherin Ihres Kindes oder wenden Sie sich an die Leiterin der Einrichtung.